Mit Verfügung Nr. 37/2005 im Amtsblatt RegTP 9/2005 vom 17. Mai 2005 ist es amtlich:
AM- und SSB-Betrieb ist jetzt auf allen Kanälen 1 - 40 zugelassen (die bisherige Beschränkung auf die Kanäle 4 bis 15 ist aufgehoben)!
Für Datenfunk stehen jetzt insgesamt 10 Kanäle zur Verfügung (6, 7, 24, 25, 40, 41, 52, 53, 76, 77), auf den ersten fünf Kanälen dürfen auch auf AM/SSB beruhende Modulationsarten (z.B. PSK31) benutzt werden.
Die Allgemeinzuteilung ist bis zum 31. Dezember 2015 befristet.
Datenfunk:
Für den Datenfunk sind zusätzlich die Kanäle 6 und 7 freigegeben. Datenfunk ist in den Betriebsarten F1D, F2D, G1D und G2D (Frequenz- bzw. Phasenmodulation, FSK bzw. AFSK) zulässig. Es gibt auch erleichterte Regeln für das Zusammenschalten von Netzen im CB-Funk. Eine Rufzeichenpflicht besteht nicht.
Der volle Wortlaut der neuen "Allgemeinzuteilung" kann vom RegTP Server im Internet unter http://www.regtp.de/imperia/md/content/aktuelles/cballgemein.pdf eingesehen werden. Weitere Infos auf unserer Serviceseite unter www.hobbyradio.de/allgemeines.htm
Funken im Ausland:
Die neue europäische R&TTE Direktive hat überall in Europa die bisherigen nationalen Zulassungszeichen abgeschafft und durch einheitliche Kennzeichnungen ersetzt. Alle CB Geräte haben jetzt nur noch das bekannte CE Zeichen mit einem zusätzlichen „Aufmerksamkeitszeichen“ und evtl. anderen Zusätzen. Da es aber immer noch in einzelnen Ländern besondere Regelungen für CB gibt, wurden die Hersteller verpflichtet, auf der Verpackung und in den Bedienungsanleitungen die Benutzer umfassend zu informieren, wo und unter welchen Bedingungen das betreffende CB Gerät benutzt werden darf. Damit Sie auch unterwegs bei einer evtl. Kontrolle Ihr Funkgerät mit den richtigen Papieren und Unterlagen präsentieren können, hat Albrecht für jeden Gerätetyp einen passenden Gerätepass herausgebracht, der über alle Betriebsbedingungen umfassend informiert und ständig im Internet (www.albrecht-online.de) aktualisiert wird. Natürlich kann der Gerätepass nicht die in manchen Ländern noch erforderliche Anmeldung ersetzen! Für Ihre Funkgenehmigung sind Sie als Betreiber eines Funkgeräts selbst verantwortlich. Selbstverständlich dürfen Sie bei umschaltbaren Geräten auch nur die Schalterstellungen bzw. Programmierungen benutzen, die im betreffenden Land erlaubt sind!
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat am 18. Mai 2005 in Rahmen einer Allgemeinzuteilung (Verfügung 37 im RegTP-Amtsblatt 9/2005) neue Vorschriften für den CB-Funk in Kraft gesetzt.
FM - DAS FUNKMAGAZIN
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